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Gärtner BS/BL (PRK).
Hier finden Sie alle relevanten Informationen und Dokumente.
AKTUELL
AVE des GAV seit 01.12.2021 ausser Kraft.
Die Sozialpartner des Gärtnergewerbes beider Basel (JardinSuisse beider Basel, Grüne Berufe Schweiz und Unia) haben per 01.07.2024 einen neuen GAV vereinbart. Diesen finden Sie hier.
Anmerkung:
Die Sozialpartner weisen darauf hin, dass infolge eines technischen Fehlers der Artikel über den betrieblichen Geltungsbereich des bisherigen GAV im neuen GAV unvollständig übernommen wurde. Der vollständige Artikel lautet:
«Art. 3.2 Betrieblicher Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Betriebe und Betriebsteile des Gärtnergewerbes, die in den folgenden Bereichen tätig sind: Garten-, Landschafts-, Spiel- und Sportplatzbau, Gartenunterhalt, Friedhofunterhalt, Baumpflege sowie für die übrigen Betriebe. Als übrige Betriebe gelten die Endverkaufsgärtnereien (Topfpflanzen- und Schnittblumenbetriebe), Gartencenter, Baumschulen (ohne die bäuerlichen Obstbaumschulen), Stauden- und Kleingehölzgärtnereien.»
Einstweilen wird dieser Artikel als Anmerkung zum GAV vermerkt. |